Rechtsprechung
LSG Berlin-Brandenburg, 13.09.2006 - L 7 KA 12/02*25 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Teilhabe an den von den Krankenkassen entrichteten Gesamtvergütungen entsprechend der Art und dem Umfang der von ihm erbrachten - abrechnungsfähigen - Leistungen nach Maßgabe der Verteilungsregelungen im Honorarverteilungsmaßstab (HVM) ; Einrichtung eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Potsdam, 13.03.2002 - S 1 KA 168/00
- LSG Berlin-Brandenburg, 13.09.2006 - L 7 KA 12/02*25
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- LSG Berlin-Brandenburg, 13.09.2006 - L 7 KA 14/02
Höhe des vertragsärztlichen Honorars
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.09.2006 - L 7 KA 12/02
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird Bezug genommen auf die zwischen den Beteiligten gewechselten Schriftsätze, die Schriftsätze der Beklagten vom 24. Januar 2001 und vom 01. August 2006 aus den Verfahren L 7 KA 13/0225 bzw. L 7 KA 14/0225 sowie die Verwaltungsakten der Beklagten, welche im Termin zur mündlichen Verhandlung vorgelegen haben und Gegenstand der Entscheidung gewesen sind.Außerdem hat der Senat insbesondere aus den Verfahren L 7 KA 14/0225 und L 7 KA 13/0225, deren Beklagtenschriftsätze vom 01. August 2006 bzw. vom 24. Januar 2001 zum Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits geworden sind, die Erkenntnis gewonnen, dass die Ausübung einer hausärztlichen internistischen Praxis mit gastroenterologischem Schwerpunkt nicht der Erzielung weit überdurchschnittlicher Fallzahlen entgegensteht.
Denn in den vergleichshalber herangezogenen Verfahren erzielten die dortigen Kläger mit ihren hausärztlichen internistischen Praxen, die prozentual in ähnlichem Umfang gastroenterologische Leistungen erbrachten wie die Klägerin des vorliegenden Verfahrens, in den Quartalen II bis IV/1999 Fallzahlen von 1.503, 1.423 und 1.579 (Verfahren L 7 KA 14/0225) bzw. in den Quartalen I und II/1999 Fallzahlen von 1.427 und 1.160 (Verfahren L 7 KA 13/0225), die dann bei vergleichbaren Fallwerten wie bei der Klägerin zu wesentlich höheren Honoraren geführt haben.
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.09.2006 - L 7 KA 13/02
Höhe des vertragsärztlichen Honorars
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.09.2006 - L 7 KA 12/02
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird Bezug genommen auf die zwischen den Beteiligten gewechselten Schriftsätze, die Schriftsätze der Beklagten vom 24. Januar 2001 und vom 01. August 2006 aus den Verfahren L 7 KA 13/0225 bzw. L 7 KA 14/0225 sowie die Verwaltungsakten der Beklagten, welche im Termin zur mündlichen Verhandlung vorgelegen haben und Gegenstand der Entscheidung gewesen sind.Außerdem hat der Senat insbesondere aus den Verfahren L 7 KA 14/0225 und L 7 KA 13/0225, deren Beklagtenschriftsätze vom 01. August 2006 bzw. vom 24. Januar 2001 zum Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits geworden sind, die Erkenntnis gewonnen, dass die Ausübung einer hausärztlichen internistischen Praxis mit gastroenterologischem Schwerpunkt nicht der Erzielung weit überdurchschnittlicher Fallzahlen entgegensteht.
Denn in den vergleichshalber herangezogenen Verfahren erzielten die dortigen Kläger mit ihren hausärztlichen internistischen Praxen, die prozentual in ähnlichem Umfang gastroenterologische Leistungen erbrachten wie die Klägerin des vorliegenden Verfahrens, in den Quartalen II bis IV/1999 Fallzahlen von 1.503, 1.423 und 1.579 (Verfahren L 7 KA 14/0225) bzw. in den Quartalen I und II/1999 Fallzahlen von 1.427 und 1.160 (Verfahren L 7 KA 13/0225), die dann bei vergleichbaren Fallwerten wie bei der Klägerin zu wesentlich höheren Honoraren geführt haben.
- BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 30/03 R
Honorarverteilung - unterschiedliche Regelungen für zugelassene und ermächtigte …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.09.2006 - L 7 KA 12/02
Danach ist die Festlegung der Angemessenheit einer Vergütung vorrangig den Kompetenzen von Bewertungsausschuss, Gesamtvertragsparteien und Kassenärztlichen Vereinigungen überantwortet (BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 12 und Urteil des BSG vom 20. Oktober 2004 - B 6 KA 31/03 R -, zitiert nach Juris, m. w. Nachw.).Ein gravierender Punktwertverfall sei erst dann anzunehmen, wenn der Punktwert für die aus dem Honorartopf vergüteten Leistungen mindestens 15 % unter demjenigen für den größten Teil der sonstigen Leistungen liege (BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 12 m. w. Nachw.).
- BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 31/03 R
Vertragsarzt (hier Radiologe) - unterschiedliche Honorarverteilung zwischen …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.09.2006 - L 7 KA 12/02
Danach ist die Festlegung der Angemessenheit einer Vergütung vorrangig den Kompetenzen von Bewertungsausschuss, Gesamtvertragsparteien und Kassenärztlichen Vereinigungen überantwortet (…BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 12 und Urteil des BSG vom 20. Oktober 2004 - B 6 KA 31/03 R -, zitiert nach Juris, m. w. Nachw.). - BSG, 16.05.2001 - B 6 KA 20/00 R
Untergesetzlicher Normgeber
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.09.2006 - L 7 KA 12/02
Entscheidend ist nämlich, dass der Vertragsarzt insgesamt Anspruch auf eine leistungsgerechte Teilhabe an der Gesamtvergütung hat, die in aller Regel dazu führt, dass das aus der vertragsärztlichen Tätigkeit erzielbare Einkommen den Ärzten hinreichenden Anlass zur Mitwirkung an der vertragsärztlichen Versorgung bietet (BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 29).